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Aktuelle Informationen zum Gründungszuschuss

Jedes Jahr fördert die Bundesagentur für Arbeit tausende Arbeitslose auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Mithilfe des Gründungszuschusses können auch Sie die Herausforderung meistern aus der Arbeitslosigkeit zu gründen und die schwere Anfangszeit überbrücken.


Aber immer wieder werden Gründungszuschuss - Anträge aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Damit Ihr Antrag nicht dazu gehört, schauen Sie sich unsere Tipps an:

Hier nochmal die Bedingungen zum Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit

(Arbeitslosengeld 1)

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen unterteilt.

  • Phase 1 : Grundförderung: 6 Monate (Kann-Leistung) = ALGeld1 + 300 EUR Pauschale

  • Phase2 : Aufbauförderung: 9 Monate(Kann-Leistung) = Pauschale 300 EUR

Förderbedingungen für den Gründungszuschuss:

  • Existenzgründer müssen bei Beginn der Selbstständigen Tätigkeit (Tag der Gewerbeanmeldung oder Tag der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit) noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen aufweisen.

  • Die Existenzgründung muss im Haupterwerb erfolgen.

  • Mindestens einen Tag vor der Gründung Arbeitslosengeld 1-Bezug.

  • Die Existenzgründung beendet die Arbeitslosigkeit.

  • Die Förderung muss rechtzeitig vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden.

Für Fragen einfach kostenfreie Rufnummer wählen: 
08004004010 oder eine Kontakt-Anfrage senden.

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