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Digitalprämien: Übersicht über die Förderprogramme für Digitalisierungsvorhaben in Deutschland

Digitalprämien

Seit November 2020 können Soloselbständige sowie kleine und mittlere Betriebe in Berlin Zuschüsse in Höhe von bis zu 17.000 Euro beantragen, um sich zu digitalisieren. In fast allen anderen Bundesländern in Deutschland gibt es bereits ähnliche Förderprogramme. Wir listen für Sie die individuellen Förderprogramme der Länder auf.

Im Sommer war sie angekündigt, seit November 2020 können kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige sie nun beantragen: die neue Digitalprämie des Berliner Senats für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Das Ziel: kleine Betriebe sollen mit diesen Zuschüssen einen Anreiz zur digitalen Transformation erhalten. Zudem dient die Bezuschussung dazu, die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie abzumildern. Laut der Förderrichtlinie unterstütze  Berlin mit dem neuen Programm aktiv den laufenden Digitalisierungsprozess des Berliner Mittelstands. 80 Millionen Euro lässt das Land sich das kosten.

Um in der Wirtschaftswelt mitzuhalten, sind digitale Anwendungen heute unabdingbar. Allerdings stehen gerade kleinen Unternehmen dafür nicht immer ausreichend Zeit und Ressourcen zur Verfügung. Genau hier soll den Unternehmen mittels der Digitalprämie Unterstützung zukommen: Will ein Unternehmen Arbeitsprozesse, Produktions- oder Managementprozesse digitalisieren, kann es sich die Kosten für die erstmalige Anschaffung fortgeschrittener IT-Hardware und Software durch den Berliner Senat bezuschussen lassen. Außerdem werden Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen gefördert.

Antragsberechtigt sind hauptberuflich tätige Berliner Soloselbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten im Rahmen des Moduls “Digitalprämie Basic” eine Förderung von bis zu 7.000 Euro. Unternehmen mit mehr als zehn und bis zu 249 Beschäftigten können im Rahmen des Moduls “Digitalprämie Plus” Zuschüsse von bis zu 17.000 Euro beantragen.

Das neue Förderprogramm wird in Berlin gut angenommen: Bereits 2.800 Anträge gingen laut rbb allein im November ein. Laufen soll es zunächst bis Ende März 2021. Gefördert wurde bislang unter anderem die Anschaffung von cloudbasierter Software zum Management von Ressourcen und zur digitalen Arbeitszeiterfassung. Zudem nutzen Firmen die Prämie, um ihre Webseiten zu optimieren, den papierlosen Schriftverkehr einzuführen und digitale Kassen- und Abrechnungssysteme aufzubauen.

„Für Berliner Unternehmen führt kein Weg an der Digitalisierung vorbei, wenn sie ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern wollen“, sagte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) über die Digitalprämie. „Wir nutzen die Corona-Krise als Turbo für die Digitalisierung. Die Berliner Unternehmen sollen aus dieser Krise besser gerüstet herausgehen. Ob Handwerk, Tourismus oder Dienstleistung: Wir müssen alles tun, um die Chancen der Digitalisierung in allen Wirtschaftsbereichen weiter voranzutreiben".

Andreas Bißendorf, Geschäftsführer der IBB Business Team GmbH, bestätigt die Wichtigkeit der Maßnahme: "Corona hat uns klar vor Augen geführt, wo die Ansätze für eine Arbeitswelt von morgen sind. Vor allem die Digitalisierung Berliner Unternehmen ist ausbaufähig und wird ab sofort mit Fördergeldern von bis zu 17.000 Euro für bis zu 10 Maßnahmen stark vorangetrieben. So bleibt Berlin zukunftsfähig!“

Alle Informationen zur Berliner Förderung von Digitalisierungsvorhaben finden Sie auf der Website https://www.ibb-business-team.de/digitalpraemie-berlin.

Welche weiteren Förderprogramme für Digitalisierungsvorhaben gibt es in Deutschland?


Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie Plus

Baden-Württemberg unterstützt Vorhaben mit einem Kostenvolumen von mindestens 10.000 Euro bis maximal 120.000 Euro:
10.000–50.000 Euro: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 6.000 Euro
50.001–120.000 Euro: 12 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 12.000 Euro

Bayern: Digitalbonus Bayern

Kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro können bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Beim “Digitalbonus Standard” erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro beim “Digitalbonus Plus” erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro.

Brandenburg: Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)

In Brandenburg erhalten Unternehmen den zweckgebundenen Zuschuss wie folgt:
für den kleinen “BIG-Transfer” als 100 % Vollfinanzierung (max. 5.000 Euro)
für den großen “BIG-Transfer” als 50 % Anteilfinanzierung (max. 15.000 Euro)
für den “BIG-FuE” als 50 % Anteilfinanzierung (max. 100.000 Euro)
für den “BIG-Digital” als 50 % Anteilfinanzierung (max. 50.000 Euro für das Modul Beratung und Schulung und max. 500.000 Euro für das Modul Implementierung)
für den “BIG-EU” als 50 % Anteilfinanzierung (max. 8.000 Euro bzw. als Leadpartner max. 16.000 Euro)

Bremen: Digitalisierung und Arbeit 4.0

Bremen übernimmt 50 % der Kosten für eine Beratung, die maximale Förderungssumme beträgt 5.000 Euro. Ansprüche stellen können exklusiv Unternehmen mit Sitz in Bremen oder Bremerhaven.

Hessen: Digital-Zuschuss

Hessen unterstützt Vorhaben ab einer minimalen Investitionssumme in Höhe von 4.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 50 %. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 Euro begrenzt.

Mecklenburg-Vorpommern: Förderung der digitalen Transformation

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss. Kleine und Kleinstunternehmen können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 % auf ihre zuwendungsfähigen Ausgaben beantragen. Mittleren Unternehmen wird ein Fördersatz in Höhe von bis zu 35 % gewährt. Als zuwendungsfähig werden zweckgebundene Ausgaben in Höhe von mindestens 8.000 Euro und maximal 20.000 Euro (im Einzelfall bis zu 100.000 Euro) angesehen. Investitionen in Standardhardware und Standardsoftware sind von der Förderung ausgeschlossen.

Niedersachsen: Digitalbonus.Niedersachsen

Der einmalige Zuschuss für kleine Unternehmen liegt bei max. 50 %; für mittlere Unternehmen liegt der Zuschuss bei maximal 30 %. Die Fördersumme beträgt mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro.

Nordrhein-Westfalen: Mittelstand Innovativ & Digital

Das Land Nordrhein-Westfalen knüpft die Förderungshöhe an die Größe des antragstellenden Unternehmens: kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 50 % auf ihre Ausgaben, mittlere Unternehmen erhalten nur 30 %. Die Förderungssumme beträgt maximal 15.000 Euro.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat NRW das Fördervolumen zeitlich befristet bis zum 30.06.2021 erhöht: Auf 80 % für kleine Unternehmen und 60 % für mittlere Unternehmen.

Rheinland-Pfalz: BITT-Technologieberatung

In Rheinland-Pfalz können sich Unternehmen die Inanspruchnahme der Dienste eines Digitalisierungsberaters in Höhe von bis zu 50 % an den Kosten bezuschussen lassen. Dabei dürfen die Beratungskosten je Tageswerk einen Betrag in Höhe von 800 Euro nicht überschreiten. Dementsprechend beträgt der Zuschuss je Tagewerk maximal 400 Euro. Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren.

Saarland: DigitalStarter Saarland

Im Saarland werden kleine und mittlere Unternehmen mit Digitalisierungsvorhaben mit bis zu 10.000 Euro bezuschusst. Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen Ausgaben in Höhe von mindestens 5.000 Euro vorliegen. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei mittleren Unternehmen bis zu 20 %. Jeweils können höchstens 10.000 Euro beansprucht werden.

Sachsen: Mittelstandsrichtlinie Betriebsberatung/ Coaching, Informationsschutz und Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business)

  • Mittelstandsrichtlinie Betriebsberatung/ Coaching: 
    Im Direktverfahren gewährt Sachsen Zuschüsse in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Einsatz eines Qualitätssicherers.

  • Mittelstandsrichtlinie Informationsschutz:
    bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden mit bis maximal 50.000 Euro bezuschusst. Diese Förderung kann innerhalb von drei Jahren nur einmal gewährt werden. Unternehmen, die ihren Beschäftigten tarifliche oder tarifgleiche Löhne bezahlen, erhalten eine Bonusförderung von 10 %.

  • Mittelstandsrichtlinie Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business):
    Bezuschusst werden förderfähige Ausgaben in Höhe von bis zu 50 % bis zu einer Summe von maximal 50.000 Euro. Anrechenbar sind externe Beratungsleistungen (max. 900 Euro Tagessatz), technische Realisierung, Neuerwerb projektspezifischer Soft- und Hardware (inkl. technischer Realisierung und Nutzerschulung). Auch hier erhalten Unternehmen eine Bonusförderung von 10 %, wenn sie ihren Beschäftigten tarifliche oder tarifgleiche Löhne bezahlen.

Sachsen-Anhalt: Beratungshilfeprogramm für Unternehmen

Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden durch den Zuschuss für ein Beraterhonorar übernommen. Das Beraterhonorar darf nicht teurer als 12.000 Euro sein. Dementsprechend beträgt der Zuschuss maximal 6.000 Euro.

Thüringen: Digitalbonus Thüringen

Ausgaben in Höhe von mindestens 5.000 Euro und höchstens 150.000 Euro werden gefördert. Die Förderung übernimmt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 15.000 Euro.